Impressum und DSGVO: was Ihre Website braucht
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Impressum ist auf jeder gewerblichen Website Pflicht — auch bei Einzelunternehmern.
- Die Datenschutzerklärung muss konkret beschreiben, welche Daten Sie erheben, nicht allgemein formuliert sein.
- Google Fonts direkt von Google laden überträgt IP-Adressen ohne Einwilligung — dafür wurde bereits abgemahnt.
- Ein Cookie-Banner ist nur nötig, wenn nicht-funktionale Cookies gesetzt werden.
- Alles korrekt einzurichten dauert wenige Stunden. Es nicht zu tun kostet ab 500 Euro beim ersten Abmahnfall.
Zwei Dokumente sind auf jeder gewerblichen Website in Deutschland Pflicht: das Impressum und die Datenschutzerklärung. Fehlt eines davon, ist das ein typischer Anlass für eine Abmahnung. Nicht theoretisch — praktisch.
Dieser Artikel ist eine Checkliste. Er erklärt, was jeweils enthalten sein muss, wie Sie es korrekt umsetzen und wo die häufigsten Fehler liegen. Ohne Juristendeutsch, dafür mit konkreten Handlungsschritten.
Inhalt
Impressum
Was es ist
Eine Pflichtseite mit Angaben zum Betreiber der Website. Rechtsgrundlage: § 5 Digitale-Dienste-Gesetz. Gilt für alle geschäftsmäßigen Webauftritte, einschließlich Einzelunternehmer mit Gewerbe.
Was drinstehen muss
Einzelunternehmer:
- Vollständiger Vor- und Nachname (kein Künstlername, kein Firmenname ohne Personenangabe)
- Ladungsfähige Anschrift (kein Postfach)
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer
- Umsatzsteuer-ID, falls vorhanden
Zusätzlich bei Handelsregistereintrag:
- Registergericht und Nummer
Bei reglementierten Berufen (Ärzte, Anwälte, Architekten):
- Berufsbezeichnung und Staat der Verleihung
- Zuständige Kammer
- Berufsrechtliche Regelungen mit Fundstelle
Wo platzieren
Eigene Seite, verlinkt im Footer. Von jeder Seite in maximal zwei Klicks erreichbar. Die Bezeichnung sollte eindeutig sein: „Impressum" oder „Impressum & Rechtliches".
Häufige Fehler
- Impressum nur als PDF (schlecht für Barrierefreiheit und Crawler)
- Nur in sozialen Medien, nicht auf der Website
- Postfach statt ladungsfähiger Anschrift
- Firmenname ohne natürliche Person
- Impressum und Datenschutzerklärung auf einer Seite zusammengefasst
Was bei Verstoß passiert
Abmahnung durch Mitbewerber. Kosten im Erstfall: 500 bis 1.500 Euro inklusive Anwaltskosten der Gegenseite. Wiederholung wird teurer.
Datenschutzerklärung
Was sie ist
Ein Dokument, das beschreibt, wie Ihre Website personenbezogene Daten verarbeitet. Pflicht nach Art. 13 DSGVO für jeden, der Daten erhebt — und das tut praktisch jede Website, schon durch Serverprotokolle.
Was beschrieben werden muss
Für jeden Verarbeitungsvorgang einzeln:
Verantwortlicher. Name, Adresse, Kontakt — deckt sich mit dem Impressum.
Welche Daten. Serverprotokolle (IP, Zeitstempel, Browser), Kontaktformular (Name, E-Mail, Nachricht), Analysedienste, Cookies, eingebettete Inhalte.
Rechtsgrundlage. Berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f), Einwilligung (lit. a) oder Vertragserfüllung (lit. b).
Empfänger. Hosting-Anbieter, E-Mail-Dienst, Analysetool, Zahlungsdienstleister.
Speicherdauer. Konkrete Fristen oder Kriterien zur Bestimmung.
Betroffenenrechte. Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch. Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde.
Wie erstellen
Variante 1 — Generator. Kostenlose Generatoren (Datenschutz-Generator.de, eRecht24) erzeugen einen brauchbaren Text. Sie beantworten Fragen zu Ihren eingesetzten Diensten, der Generator setzt das Dokument zusammen. Zeitaufwand: 20 bis 40 Minuten.
Variante 2 — Anwalt. Kosten: 200 bis 500 Euro einmalig. Sinnvoll bei sensiblen Daten oder wenn Sie maximale Sicherheit wollen.
Was nicht tun: Die Datenschutzerklärung einer anderen Website kopieren. Sie beschreibt andere Dienste und andere Datenverarbeitungen.
Wo platzieren
Eigene Seite, verlinkt im Footer. Nicht mit dem Impressum zusammenlegen — das sind zwei getrennte Dokumente.
Cookie-Einwilligung
Wann nötig
Nur bei nicht-funktionalen Cookies: Analyse (Google Analytics, Matomo mit Cookies), Werbepixel, eingebettete Videos mit Tracking.
Wann NICHT nötig
Bei ausschließlich funktionalen Cookies (Session, Sprachauswahl, Warenkorb). Eine Website ohne Analysedienste und ohne eingebetteten Drittanbieter-Inhalt braucht keinen Cookie-Banner.
Wie richtig
Der Banner muss echte Wahlmöglichkeit bieten: Annehmen, Ablehnen, Einstellungen. Die Ablehnen-Schaltfläche muss gleich sichtbar sein wie die Annehmen-Schaltfläche. Vor der Einwilligung werden keine nicht-funktionalen Cookies geladen.
Google Fonts — die unterschätzte Falle
Das Problem
Google Fonts werden häufig direkt von Googles Servern geladen. Dabei wird die IP-Adresse des Besuchers an Google übermittelt — ohne Einwilligung.
Das Landgericht München hat im Januar 2022 entschieden, dass dies gegen die DSGVO verstößt. Im Anschluss wurden Zehntausende Abmahnungen verschickt.
Die Lösung
Schriften lokal auf dem eigenen Server hosten. Technisch unkompliziert: Schriftdateien herunterladen, lokal einbinden. Für den Besucher ändert sich nichts, aber die IP-Adresse bleibt beim eigenen Server.
So prüfen Sie es
Öffnen Sie Ihre Website, drücken Sie F12 (Entwicklertools), Reiter Network. Laden Sie die Seite neu. Wenn Sie Anfragen an fonts.googleapis.com oder fonts.gstatic.com sehen, werden Schriften von Google geladen. Das muss geändert werden.
Dasselbe gilt für Google Maps (nur nach Einwilligung laden) und andere Drittanbieter-Ressourcen.
Checkliste
Impressum:
- Eigene Seite vorhanden
- Im Footer verlinkt
- Vollständiger Name
- Ladungsfähige Anschrift
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer
- Umsatzsteuer-ID (falls vorhanden)
Datenschutzerklärung:
- Eigene Seite (getrennt vom Impressum)
- Alle eingesetzten Dienste beschrieben
- Rechtsgrundlagen benannt
- Betroffenenrechte aufgeführt
- Verantwortlicher mit Kontaktdaten
Cookies und Drittanbieter:
- Nicht-funktionale Cookies erst nach Einwilligung
- Banner mit echtem Ablehnen-Button
- Schriften lokal gehostet
- Karten und Videos erst nach Einwilligung
Was die korrekte Umsetzung kostet
| Posten | Kosten | Zeitaufwand |
|---|---|---|
| Impressum (selbst, per Generator) | Kostenlos | 15 Minuten |
| Datenschutzerklärung (Generator) | Kostenlos | 30 Minuten |
| Datenschutzerklärung (Anwalt) | 200–500 € | 1–2 Wochen |
| Cookie-Lösung | 0–50 €/Jahr | 1–2 Stunden |
| Schriften lokal einbinden | Bestandteil der Erstellung | 30 Minuten |
Nicht zu handeln ist teurer. Eine Abmahnung wegen Impressum kostet ab 500 Euro.
Häufige Fragen
Brauche ich ein Impressum auch auf Social Media? Ja. Die Impressumspflicht gilt für jeden geschäftsmäßigen Online-Auftritt.
Kann ich meine Privatadresse angeben? Ja, wenn es Ihre ladungsfähige Anschrift ist. Alternative: ein virtuelles Büro mit realer Postadresse.
Reicht ein Cookie-Hinweis ohne Wahlmöglichkeit? Nein. Seit der ePrivacy-Richtlinie und den BGH-Entscheidungen muss eine aktive Einwilligung eingeholt werden. Ein reiner Hinweis ohne Ablehnungsoption genügt nicht.
Was mache ich, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe? Nicht sofort die Unterlassungserklärung unterschreiben. Diese gilt unbefristet. Lassen Sie den Fall von einem auf IT-Recht spezialisierten Anwalt prüfen.
Fazit
Drei Dinge, die heute erledigt sein sollten:
- Impressum prüfen — vollständig, mit Adresse und Telefon
- Datenschutzerklärung prüfen — beschreibt Ihre tatsächlichen Dienste
- Schriften prüfen — werden nicht von Google-Servern geladen
Zeitaufwand: eine Stunde. Nicht-Handeln: ab 500 Euro beim ersten Vorfall.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Website den Anforderungen genügt: Schreiben Sie mir. Ich prüfe kostenlos und sage Ihnen, was zu korrigieren ist.
Dieser Artikel ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.