Zum Hauptinhalt springen

Website für Arztpraxen

Eine Praxis-Website, die informiert — ohne das Berufsrecht zu verletzen

Die meisten Webdesigner schreiben Werbetexte. Für eine Arztpraxis ist genau das das Problem.

»Die beste Praxis der Stadt« verstößt gegen die Berufsordnung. »10 Prozent Rabatt auf die erste Zahnreinigung« gegen das Heilmittelwerbegesetz. Und ein Buchungstool aus den USA auf einer Praxis-Website verarbeitet Gesundheitsdaten, wo es das nicht sollte.

Ich baue Praxis-Websites, die sachlich informieren, Patientendaten richtig behandeln und keine Angriffsfläche für Abmahnungen bieten.

Sachlich informieren ist erlaubt. Anpreisen nicht. Ich kenne den Unterschied.

Warum Praxis-Websites anders sind

Für eine gewöhnliche Unternehmensseite gelten Impressumspflicht und Datenschutz. Für eine Praxis-Website gelten fünf Regelwerke gleichzeitig.

Die Berufsordnung Ihrer Landesärztekammer. Sie folgt dem Vorbild von § 27 der Musterberufsordnung. Werbung ist erlaubt, wenn sie sachlich informiert — verboten, wenn sie anpreisend, irreführend oder vergleichend ist.

Das Heilmittelwerbegesetz. Es greift, sobald eine konkrete Behandlung beworben wird, und verbietet unter anderem Heilungsversprechen, Angstappelle und Rabatte.

Die Impressumspflicht. Mit zusätzlichen Angaben, die eine normale Firma nicht machen muss.

Datenschutz nach DSGVO und TDDDG. Mit besonderer Strenge, weil Gesundheitsdaten zur höchsten Schutzkategorie gehören.

Barrierefreiheit. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz kann relevant werden, etwa bei einer Online-Terminbuchung.

Entscheidend ist ein Punkt, den viele unterschätzen: Verstöße gegen das Berufsrecht gelten zugleich als Wettbewerbsverstöße. Nicht nur die Kammer kann einschreiten, sondern auch jeder Mitbewerber — per Abmahnung.

Was erlaubt ist — und was nicht

Die Grenze verläuft nicht zwischen »Werbung« und »keine Werbung«. Sie verläuft zwischen sachlicher Information und Anpreisung.

Erlaubt Nicht erlaubt
Facharztbezeichnungen und anerkannte Qualifikationen »Die beste Praxis in der Region«
Tätigkeitsschwerpunkte und Behandlungsangebote Vergleiche mit anderen Praxen
Praxisausstattung und Räume Heilungs- und Erfolgsversprechen
Fotos von Ärzten in Berufskleidung Rabatte und Gutscheine auf Behandlungen
Sachliche Erklärung eines Verfahrens Angstappelle: »Ohne Behandlung drohen Schäden«
Vorher-Nachher-Bilder bei nicht medizinisch notwendigen Schönheitsbehandlungen

Ein einziger Satz kann dabei gegen mehrere Regeln gleichzeitig verstoßen. »Wir sind die beste Praxis für Schmerztherapie, 100 Prozent Erfolgsquote« verletzt das Heilmittelwerbegesetz, die Berufsordnung und das Wettbewerbsrecht auf einmal.

Übrigens: Fotos von Ärzten und Team in Berufskleidung sind seit 2012 wieder erlaubt. Das entsprechende Verbot wurde damals aus dem Heilmittelwerbegesetz gestrichen. Die Rechte an den Fotos und die Einwilligung der abgebildeten Personen bleiben trotzdem zu klären — dazu mehr im Artikel zu Bildrechten.

Online-Terminbuchung und Gesundheitsdaten

Hier liegt der Punkt, an dem Praxis-Websites am häufigsten danebengreifen.

Schon die Tatsache, dass jemand bei einer Kardiologin oder einem Psychotherapeuten bucht, ist ein Gesundheitsdatum. Gesundheitsdaten gehören nach Art. 9 DSGVO zur höchsten Schutzkategorie.

Ein allgemeiner Terminplaner aus den USA ist dafür die falsche Wahl. Ich binde spezialisierte Anbieter für Heilberufe ein — mit Servern in der EU und Vertrag zur Auftragsverarbeitung — und zwar so, dass das Buchungsfenster erst nach Einwilligung lädt.

Welche Regeln im Einzelnen gelten und welche Anbieter infrage kommen, steht im Artikel zur Online-Terminbuchung.

Was Sie bekommen

Texte, die informieren statt anpreisen. Ich schreibe die Inhalte mit Blick auf Heilmittelwerbegesetz und Berufsordnung. Die inhaltliche Verantwortung für Aussagen über Ihre Behandlungen bleibt bei Ihnen — Sie kennen Ihre Medizin, ich kenne die Fallstricke der Formulierung.

Ein vollständiges Impressum. Mit den Angaben, die für Ärzte zusätzlich gelten: zuständige Ärztekammer, gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, der sie verliehen hat, die berufsrechtlichen Regelungen mit Link, bei Vertragsärzten die zuständige Kassenärztliche Vereinigung. Was sonst ins Impressum gehört, steht im Artikel zu Impressum und DSGVO.

Datenschutz ohne Banner-Zwang. Standardmäßig kein Tracking, Schriften vom eigenen Server, keine eingebetteten Dienste, die ohne Zustimmung laden. Oft braucht die Seite dann gar keinen Cookie-Banner — warum, erklärt der Artikel zum Cookie-Banner.

Online-Terminbuchung, richtig eingebunden. Mit spezialisiertem Anbieter und Einwilligung vor dem Laden.

Barrierefreiheit von Anfang an. Im Code umgesetzt, nicht per nachträglichem Widget. Ob das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Ihre Praxis gilt, hängt unter anderem von ihrer Größe ab — das klären wir gemeinsam. Einen Überblick gibt der Artikel zur BFSG-Pflicht.

Schnell und für das Smartphone gebaut. Viele Patienten suchen die Praxis unterwegs, oft mit schwachem Netz.

Ablauf

  1. 1

    Gespräch

    Wir klären, welche Leistungen Ihre Praxis anbietet, wer Ihre Patienten sind und was die Website bewirken soll. Kostenlos und unverbindlich.

  2. 2

    Angebot mit Festpreis

    Was enthalten ist, was es kostet, wie lange es dauert. Der Preis ändert sich während des Projekts nicht.

  3. 3

    Inhalte und Texte

    Ich entwerfe Aufbau und Texte, geprüft auf die typischen Fallstricke des Heilmittelwerberechts. Sie prüfen die medizinischen Aussagen.

  4. 4

    Umsetzung

    Die Seite wird gebaut, inklusive Terminbuchung und Barrierefreiheit. Zwischenstände sehen Sie laufend.

  5. 5

    Start

    Domain, Datenschutz, Impressum, Google Unternehmensprofil. Alle Zugänge laufen auf Ihren Namen.

Preise

Festpreis, vor Projektbeginn vereinbart.

Leistung Preis
Praxis-Website mit 5–8 Seiten ab 2.500 €
Zweisprachige Praxis-Website ab 3.900 €
Barrierefreiheits-Audit einer bestehenden Seite 900–1.800 €
Wartung und Pflege ab 90 € / Monat
Änderungen nach dem Start 75 € / Stunde netto

Immer enthalten: Optimierung für das Smartphone, vollständiges Impressum mit berufsrechtlichen Angaben, Datenschutzerklärung, Grundeinrichtung für die Suche und Übergabe aller Zugänge.

Die Kosten des Terminbuchungs-Anbieters laufen separat als Abo direkt zwischen Ihnen und dem Anbieter.

Häufige Fragen

Darf eine Arztpraxis überhaupt werben?

Ja. Nach der Berufsordnung ist Werbung erlaubt, wenn sie sachlich informiert. Verboten ist anpreisende, irreführende und vergleichende Werbung. Die Grenze verläuft zwischen Information und Anpreisung.

Übernehmen Sie die rechtliche Prüfung meiner Texte?

Nein, ich bin Entwickler, kein Anwalt. Ich schreibe die Texte so, dass die typischen Fehler gar nicht erst entstehen, und kenne die Grenzen des Werberechts. Die Verantwortung für medizinische Aussagen bleibt bei Ihnen, und bei heiklen Fragen gehört eine Rechtsberatung dazu.

Brauche ich einen Cookie-Banner?

Oft nicht. Ohne Tracking, ohne eingebettete fremde Dienste und mit Schriften vom eigenen Server ist in der Regel kein Banner nötig. Eine Terminbuchung ändert das nur, wenn sie ohne Einwilligung lädt.

Welches Buchungstool empfehlen Sie?

Einen spezialisierten Anbieter für Heilberufe mit Servern in der EU und Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Allgemeine Terminplaner wie Calendly sind für Praxen ungeeignet, weil schon die Buchung ein Gesundheitsdatum sein kann.

Muss meine Praxis-Website barrierefrei sein?

Das hängt unter anderem von der Größe der Praxis ab. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ausgenommen. Barrierefreiheit baue ich unabhängig davon von Anfang an ein, weil sie allen Patienten nützt.

Darf ich Fotos von mir und meinem Team im Kittel zeigen?

Ja, das ist seit 2012 wieder erlaubt. Klären müssen Sie die Rechte an den Fotos und die Einwilligung der abgebildeten Mitarbeiter.

Arbeiten Sie nur mit Praxen in Braunschweig?

Nein. Ich sitze in Braunschweig und arbeite deutschlandweit. Die Anforderungen der Berufsordnung unterscheiden sich im Detail je nach Landesärztekammer — das berücksichtige ich.

Kontakt

Schreiben Sie mir, welche Art von Praxis Sie führen und ob es um eine neue Website oder die Überarbeitung einer bestehenden geht. Ich antworte innerhalb eines Werktags.

Das erste Gespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wenn sich herausstellt, dass Sie etwas anderes brauchen als eine neue Website, sage ich Ihnen das.

info@olafboettcher.de