Fotos auf der Website: Bildrechte, Abmahnung und was ein falsches Bild kostet
Das Wichtigste in Kürze
- Jedes Foto ist automatisch urheberrechtlich geschützt — ein Copyright-Zeichen braucht es dafür nicht.
- Ein Bild aus der Google-Suche ist nicht frei verwendbar, und Unwissenheit schützt nicht vor Schadensersatz.
- Fehlt die Nennung des Fotografen, verdoppeln Gerichte den Schadensersatz häufig.
- Haftbar ist der Betreiber der Website, auch wenn ein Dienstleister die Bilder eingebaut hat.
- Auch eigene Fotos sind heikel, sobald darauf erkennbar Menschen zu sehen sind.
Ein Handwerksbetrieb verwendete auf seiner Website elf Fotos eines Berufsfotografen. Ohne Lizenz. Das Landgericht Hamburg verurteilte ihn im Februar 2021 zu 5.075 Euro.
Die Rechnung dahinter ist aufschlussreich. Das Gericht setzte eine fiktive Lizenzgebühr von 270 Euro pro Bild für das erste Jahr an und 135 Euro für jedes der vier Folgejahre. Weil der Name des Fotografen fehlte, kam ein Aufschlag von 100 Prozent hinzu.
Solche Fälle sind keine Seltenheit, sondern Alltag. Und sie treffen fast immer Menschen, die glaubten, nichts falsch gemacht zu haben.
Vorweg: Ich bin Entwickler, kein Anwalt. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, gehört sie auf den Tisch eines Fachanwalts für Urheberrecht — nicht in einen Blogartikel.
Inhalt
- Jedes Foto ist geschützt
- »Ich wusste es nicht« zählt nicht
- Was ein falsches Bild kostet
- Die Nennung des Fotografen
- Kostenlose Bildportale: frei heißt nicht bedenkenlos
- Wer haftet, wenn der Webdesigner das Bild eingebaut hat
- Auch eigene Fotos haben Tücken
- Abmahnung erhalten — was jetzt
- So bleiben Sie auf der sicheren Seite
- Häufige Fragen
- Kurz zusammengefasst
Jedes Foto ist geschützt
Der häufigste Irrtum zuerst: Ein Foto ohne Copyright-Vermerk sei frei verwendbar.
Das stimmt nicht. Ein Lichtbild ist automatisch urheberrechtlich geschützt, sobald es entsteht. Es muss nicht gekennzeichnet, nicht angemeldet, nicht mit einem © versehen werden. Der Schutz besteht einfach.
Das gilt für das Profifoto einer Agentur genauso wie für den Schnappschuss, den ein Bekannter mit dem Handy gemacht hat.
»Ich wusste es nicht« zählt nicht
Der zweite Irrtum ist folgenreicher: Wer nicht wusste, dass ein Bild geschützt ist, sei aus dem Schneider.
Im Urheberrecht gibt es keinen gutgläubigen Erwerb von Nutzungsrechten. Sie können sich nicht darauf berufen, gedacht zu haben, das Bild sei frei. Dass es in der Google-Bildersuche erscheint, bedeutet nichts. Auffindbar heißt nicht erlaubt.
Das klassische Beispiel für eine Urheberrechtsverletzung ist genau das: ein Bild aus der Suche, schnell heruntergeladen, auf die eigene Seite gestellt. Meist ohne jede böse Absicht — und trotzdem teuer.
Was ein falsches Bild kostet
Wer ein Bild unerlaubt nutzt, muss in der Regel drei Dinge tragen.
Unterlassung. Das Bild muss weg, und meist wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangt: die Zusage, es nie wieder zu nutzen, verbunden mit einer Vertragsstrafe für den Fall, dass es doch passiert.
Schadensersatz. Berechnet wird er fast immer nach der sogenannten Lizenzanalogie: Was hätte eine ordentliche Lizenz gekostet? Gerichte orientieren sich dabei häufig an den Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing. Das Oberlandesgericht Jena etwa sprach einem Fotografen für 50 Motive 17.500 Euro zu — 350 Euro pro Bild.
Anwaltskosten. Die Kosten der Abmahnung trägt, wer das Bild unerlaubt genutzt hat.
Rechnet man das für mehrere Bilder über mehrere Jahre, kommen schnell Beträge zusammen, die höher sind als die gesamte Website.
Die Nennung des Fotografen
Hier liegt eine Falle, in die selbst Menschen tappen, die eine Lizenz haben.
Nach § 13 des Urheberrechtsgesetzes hat der Urheber ein Recht darauf, als solcher genannt zu werden. Viele Bildquellen verlangen deshalb eine Namensnennung als Bedingung der Lizenz.
Fehlt sie, ist das selbst ein Verstoß — und Gerichte verdoppeln den Schadensersatz dafür häufig. Der Bundesgerichtshof hat diesen Aufschlag in der Entscheidung »Sportwagenfoto« (Az. I ZR 187/17) bestätigt.
Das bedeutet praktisch: Auch ein ordnungsgemäß lizenziertes Bild kann zur Abmahnung führen, wenn der Name fehlt, den die Lizenz verlangt.
Kostenlose Bildportale: frei heißt nicht bedenkenlos
Unsplash, Pexels, Pixabay — diese Portale sind eine echte Hilfe, und für viele Zwecke völlig in Ordnung. Aber »kostenlos« ist nicht dasselbe wie »bedenkenlos«.
Lesen Sie die Lizenzbedingungen jeder Plattform genau. Nicht jedes Bild darf für jeden Zweck genutzt werden, insbesondere nicht immer gewerblich. Und bei Bildern unter Creative-Commons-Lizenz hängt die Nutzung an Bedingungen — etwa der Namensnennung oder dem Ausschluss kommerzieller Verwendung.
Ein praktischer Rat: Speichern Sie beim Herunterladen einen Nachweis. Einen Screenshot der Seite mit Bild, Lizenz und Datum. Wird Ihnen Jahre später eine Nutzung vorgeworfen, können Sie belegen, woher das Bild stammt und unter welchen Bedingungen Sie es erhalten haben.
Wer haftet, wenn der Webdesigner das Bild eingebaut hat
Ein Punkt, der viele überrascht: Verantwortlich gegenüber dem Fotografen ist der Betreiber der Website — nicht der Dienstleister, der sie gebaut hat.
Wenn Ihr Webdesigner Bilder ohne Lizenz eingebaut hat, bekommen Sie die Abmahnung. Sie können sich dann an den Dienstleister halten, wenn er die Lizenzen schuldhaft nicht eingeholt hat. Aber zahlen müssen zunächst Sie.
Deshalb lohnt es sich, bei jedem Projekt zu fragen: Woher stammen die Bilder, und auf wessen Namen laufen die Lizenzen? Liegt eine Lizenz beim Dienstleister, kann Ihr Nutzungsrecht mit der Zusammenarbeit enden. Wie Sie das vorab klären, habe ich im Artikel zu Nutzungsrechten beschrieben.
Auch eigene Fotos haben Tücken
Selbst fotografieren löst das Lizenzproblem — schafft aber ein anderes.
Menschen, die auf einem Foto erkennbar abgebildet sind, haben ein Recht am eigenen Bild. Nach § 22 des Kunsturhebergesetzes dürfen Bildnisse grundsätzlich nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet werden.
Das betrifft Mitarbeiter auf Teamfotos genauso wie Kunden auf Veranstaltungsbildern. Holen Sie die Zustimmung schriftlich ein, bevor ein Foto auf die Website kommt. Bei Mitarbeitern gehört dazu auch die Frage, was passiert, wenn jemand das Unternehmen verlässt.
Trotz dieser Hürde bleibt eigenes Material die beste Wahl. Echte Fotos Ihrer Arbeit wirken glaubwürdiger als jedes Stockbild. Was Sie davon vor einem Projekt sammeln sollten, steht im Artikel zur Projektvorbereitung. Und für Ihr Google Unternehmensprofil gilt dasselbe: echte, eigene Bilder statt fremder.
Abmahnung erhalten — was jetzt
Falls es passiert ist:
Nicht ignorieren. Wer nicht reagiert, riskiert eine einstweilige Verfügung. Die Forderung kann steigen, je länger die unerlaubte Nutzung andauert.
Nicht vorschnell unterschreiben. Die beigelegte Unterlassungserklärung ist oft weiter gefasst als nötig. Eine sogenannte modifizierte Erklärung kann Ihre Position deutlich verbessern — aber das ist Anwaltsarbeit.
Bild sofort entfernen. Das beendet die fortlaufende Verletzung, ohne ein Schuldeingeständnis zu sein.
Anwaltlich prüfen lassen. Nicht jede Abmahnung ist berechtigt, und die geforderten Beträge sind oft verhandelbar.
So bleiben Sie auf der sicheren Seite
| Regel | Warum |
|---|---|
| Nur Bilder mit nachweisbarer Lizenz | Unwissenheit schützt nicht |
| Lizenz beim Download dokumentieren | Beweis Jahre später |
| Namensnennung nach Lizenz umsetzen | Fehlt sie, verdoppelt sich der Schaden |
| Lizenzen auf Ihren Namen | Sonst endet das Recht mit dem Dienstleister |
| Einwilligung bei erkennbaren Personen | Recht am eigenen Bild |
| Eigene Fotos bevorzugen | Kein Lizenzrisiko, mehr Glaubwürdigkeit |
Wo die Angaben zu Bildquellen hingehören und was sonst im Impressum stehen muss, finden Sie im Artikel zu Impressum und DSGVO.
Häufige Fragen
Darf ich ein Bild verwenden, wenn kein Copyright-Zeichen darauf ist? Nein. Ein Foto ist automatisch urheberrechtlich geschützt, sobald es entsteht. Ein Vermerk ist dafür nicht nötig.
Ist ein Bild aus der Google-Bildersuche frei verwendbar? Nein. Dass ein Bild im Internet auffindbar ist, bedeutet nicht, dass Sie es nutzen dürfen. Ohne Lizenz ist die Nutzung eine Urheberrechtsverletzung — auch wenn Sie davon nichts wussten.
Was passiert, wenn ich den Fotografen nicht nenne? Das ist selbst ein Verstoß gegen § 13 UrhG, auch bei lizenzierten Bildern. Gerichte verdoppeln den Schadensersatz dafür häufig; der Bundesgerichtshof hat das in der Entscheidung »Sportwagenfoto« bestätigt.
Sind Bilder von Unsplash oder Pixabay sicher? Für viele Zwecke ja, aber lesen Sie die Lizenzbedingungen genau. Nicht jedes Bild ist für jede Nutzung freigegeben, und bei Creative-Commons-Bildern gelten Bedingungen wie die Namensnennung.
Wer zahlt, wenn mein Webdesigner das Bild eingebaut hat? Die Abmahnung geht an Sie als Betreiber der Website. Sie können sich anschließend an den Dienstleister halten, wenn er die Lizenz schuldhaft nicht eingeholt hat — zahlen müssen aber zunächst Sie.
Darf ich Fotos meiner Mitarbeiter auf die Website stellen? Nur mit ihrer Einwilligung, am besten schriftlich. Erkennbar abgebildete Personen haben ein Recht am eigenen Bild nach § 22 KUG.
Kurz zusammengefasst
Jedes Foto ist geschützt, Unwissenheit schützt nicht, und die fehlende Nennung des Fotografen verdoppelt den Schaden. Verantwortlich sind Sie als Betreiber, auch wenn ein anderer das Bild eingebaut hat.
Der sicherste Weg sind eigene Fotos mit Einwilligung der abgebildeten Personen — oder lizenzierte Bilder, deren Lizenz Sie dokumentiert haben und auf Ihren Namen besitzen.